Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte Safe Harbor Datenabkommen zwischen Europa und den USA gekippt. Dabei bezogen sich die Richter auch auf die Praktiken der US-Geheimdienste, die durch das Abkommen Zugriff auf persönliche Daten europäischer Internetbenutzer bekommen, und somit diese sensiblen Informationen nicht ausreichend geschützt seien. Welch weitreichende Auswirkungen dieses Urteil hat ist noch nicht abzusehen, Fakt ist aber, dass zum Beispiel deutsche Unternehmen nicht mehr ohne weiteres personenbezogene Daten bei Unternehmen speichern dürfen, deren Server in den USA gehosted werden.

Zwar mag es in der Versionsverwaltung nicht primär um personenbezogene Daten gehen, dennoch bringt dieses Urteil auch wieder Licht auf ein generelles Problem von Cloud-Anwendungen die ihre Daten auf der ganzen Welt verteilen. Unberechtigte Dritte erhalten Einsicht in sensible Informationen.

Wir von Versionshelf verweisen regelmäßig auf diesen Umstand. Insbesondere wenn die Versionsverwaltung nicht selbst betrieben wird, sollte bei der Auswahl des Dienstes die Sicherheit, und hier im speziellen auch die Datensicherheit, als wichtiges Entscheidungskriterium mehr Gewicht zugewiesen werden.

Für uns ist immer noch unverständlich wie so mancher geschäftskritische Source-Code, der teilweise auch mit sensiblen Informationen (SSH-Keys, private Schlüssel, Zugangstoken, Passwörter) bestückt ist, bei einem Dienst abgelegt wird, der nicht dem deutschen Datenschutzrecht unterliegt. Wir bei Versionshelf richten uns strikt nach deutschen Datenschutzbestimmungen und hosten alle(!) Daten nur auf Server mit dem Standort in Deutschland.

Zugriffe von Ermittlungsbehörden oder sonstigen Behörden auf Daten unserer Kunden werden grundsätzlich ohne richterliche Anordnung abgelehnt oder nur nach Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt!

Für uns sind eure Daten unser wichtigstes Gut! .